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Die Reparaturaufwendungen in den ersten 6 Monaten nach Kauf sind laut DAT-Report bei Privatkäufen mehr als doppelt so hoch, wie bei Gebrauchtwagen vom Händler.
Ein Händler ist immer unabhängig von einer Garantie zu einer “Sachmängelhaftung” verpflichtet. Ein Privatverkäufer kann diese Haftung vollständig ausschließen!
Sie müssen davon ausgehen, dass kleinere Mängel oder Schäden vom Privatverkäufer selbst beseitigt wurden, evtl. sogar “unter der Hand”.
Die Kaufabwicklung von privat geht oft so schnell, dass Sie kaum Gelegenheit haben, das Fahrzeug intensiv zu begutachten oder eine ausgiebige Probefahrt zu machen.
Für Service, Reparatur, Ersatzteile etc. steht Ihnen ein Händler jederzeit zur Verfügung. Beim Privatkauf haben Sie darauf keinen Anspruch.
Nur beim Händler können Sie kompetente und fachliche Beratung wie bei einem Neuwagenkauf erwarten.
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